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Dann wählen Sie doch einfach die für Sie passende Mitgliedschaft aus, laden den Aufnahmeantrag herunter und bringen diesen einfach zu Ihrem ersten Training mit!

Unsere Aufnahme- und Beitragsordnung finden Sie ebenfalls hier auf dieser Seite. Bei Fragen stehen wir Ihnen natĂĽrlich jederzeit zur VerfĂĽgung.

Folgende Mitgliedschaften bieten wir an

Mitgliedschaft A
€330Jahr
Ledige und Erstmitglieder einer Familie ĂĽber 18 Jahre, soweit sie nicht in Ausbildung sind.

Der Beitrag setzt sich zusammen aus:
250,- € Jahresgebühr
30,- € Eigenleistung
50,- € Verzehrbons

 

Mitgliedschaft B
€250Jahr
Mitglieder einer Familie oder einer Lebensgemeinschaft über 18 Jahre, soweit sie mit dem A-Mitglied in häuslicher Gemeinschaft leben.

Der Beitrag setzt sich zusammen aus:
170,- € Jahresgebühr
30,- € Eigenleistung
50,- € Verzehrbons

 

Mitgliedschaft C
€154Jahr *
In Ausbildung befindliche Mitglieder ĂĽber 18 Jahre bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

Der Beitrag setzt sich zusammen aus:
99,- € Jahresgebühr
30,- € Eigenleistung
25,- € Verzehrbons

 

Mitgliedschaft E
€65Jahr *
Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr (auĂźerordentliche Mitglieder)

*Für C-und E-Mitglieder ohne Elternteil als Clubmitglied erhöht sich der Jahresbeitrag um 30,- €. Das dritte Kind (oder weitere) wird vom Jahresbeitrag freigestellt.

 

Schnuppermitgliedschaft
€150Jahr
Schnuppermitgliedschaft, einmalige auf das Eintrittsjahr befristete Mitgliedschaft für über 18-jährige.

 

ACHTUNG: Jubiläumsrabatt 2024: 75 Euro!

 

 

Fördermitgliedschaft
€60Jahr
Fördernde Mitglieder sind nicht spielberechtigt.
Ruhende Mitgliedschaft
€30Jahr
Ruhende Mitglieder sind nicht spielberechtigt.

Aufnahme- & Beitragsordnung

  1. Aufnahme

Nach Eingang eines Aufnahmeantrages entscheidet der Vorstand über den Antrag. Dieser teilt dem Antragsteller die Entscheidung mit. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht; eine Ablehnung muss nicht begründet werden. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Vereinssatzung und die geltenden Ordnungen an. Das Mitglied verpflichtet sich am Lastschrift-/SEPA-Verfahren teilzunehmen. Der Vorstand kann eine Aufnahmesperre verhängen, wenn die Umstände dieses erfordern. Das für die Spielberechtigung vorgesehene farbliche Namensschild wird an der Magnettafel im Clubhaus angebracht. Für die Beitragsstruktur werden die Mitglieder wie folgt eingeteilt:

1.1 Spielberechtigte Mitglieder:

A –      Ledige und Erstmitglieder einer Familie ĂĽber 18 Jahre, soweit sie nicht in Ausbildung sind,
B –      Mitglieder einer Familie oder einer Lebensgemeinschaft (schriftliche Erklärung beider Partner erforderlich) ĂĽber 18 Jahre, soweit sie mit dem A-Mitglied in häuslicher Gemeinschaft leben,
C –      in Ausbildung befindliche Mitglieder ĂĽber 18 Jahre (Studenten, SchĂĽler, Auszubildende, Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst) bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres,
E –      Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr (auĂźerordentliche Mitglieder),
F –      Ehrenmitglieder (beitragsfrei)
S –      Schnuppermitglieder, einmalige auf das Eintrittsjahr befristete Mitgliedschaft fĂĽr ĂĽber 18-Jährige

Bei Einteilung der Altersgruppen zählt jeweils das Lebensalter, das im Beitragsjahr erreicht wird.

1.2 Nicht spielberechtigte Mitglieder:
D –      fördernde Mitglieder,
P –      ruhende Mitglieder.

2. Zahlungsweise
Alle Beiträge und Gebühren werden als Jahresbeiträge per Lastschrift-/SEPA-Verfahren erhoben. Bei Eintritt bis 30.Juni wird der volle Mitgliedbeitrag erhoben, danach die Hälfte. Der Jahresbeitrag wird im März abgebucht, er ist spätestens bis zum 31.März des Jahres fällig. In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand hiervon Ausnahmen zulassen.

Bei Nichteinlösung z.B. wegen falscher / nicht aktualisierter Kontonummer / Bankverbindung durch das Mitglied gehen die damit verbundenen Bankgebühren zu Lasten des Mitglieds.

3. GebĂĽhren- und Beitragsordnung
Spielberechtigt A – E;           Nicht Spielberechtigt D und P

Mitgliedsstatus A B C E S D P
JahresgebĂĽhr3.1 250 170 99* 65* 150 60 30
Verzehrbons 3.2 50 50 25 0 0 0 0
Eigenleistung 3.3 30 30 30 0 0 0 0
Gesamt 310 230 145 60 150 60 30
Umlage Neumitglieder (siehe auch 3.4) und Baustein Grundinstandsetzung 80 40 0 0 0 0 0


*Für C- und E-Mitglieder ohne Elternteil als Clubmitglied erhöht sich der Jahresbeitrag um € 30,00. Das dritte Kind (oder weitere) wird vom Jahresbeitrag freigestellt.

Gästekarte
Pro Spieleinheit   (Einzel 1 Stunde/Doppel 1,5   Stunden) fĂĽr Erwachsene â‚¬ 8,00
und fĂĽr Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Auszubildende und Studenten bis zur Vollendung des 27.Lebensjahres â‚¬ 4,00. Gäste verpflichten sich zur Einhaltung der Platz- und Spielordnung.

3.1. Schnuppermitglieder
Die Schnuppermitgliedschaft kann nur einmalig von Erstmitgliedern fĂĽr die Dauer einer Saison erworben werden. Die Mitgliedschaft endet automatisch am 31.12. des Jahres. Schnuppermitglieder haben bei Mitgliederversammlungen kein Stimmrecht.

3.2. Verzehrbons:
Die Pauschalzahlung wird auf einer personenbezogenen Karteikarte gutgeschrieben.
Der Verzehr wird individuell vom Clubhauspächter abgeschrieben und – um Missverständnisse zu vermeiden – vom Mitglied abgezeichnet. Die Karteikarte ist fĂĽr die Zeit der Clubhausbewirtschaftung (voraussichtlich 15.April bis 15.Oktober) gĂĽltig. Sie verliert mit ClubhausschlieĂźung, spätestens am 15.Oktober des Jahres ihre GĂĽltigkeit, nicht verbrauchte Guthaben sind verloren.

Im Jahr des Eintritts wird die Pauschalzahlung fĂĽr Verzehr bei Eintritt bis 30. Juni eines Jahres voll, danach hälftig berechnet.

3.3. Instandhaltung: Zur Abdeckung anfallender Kosten zur Erhaltung der Clubanlage.
Die geleistete Zahlung wandelt sich um in ein zinsloses Darlehen, wenn das Mitglied eine jährliche Eigenleistung von mindestens 3 Stunden erbracht hat. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt nach Ableistung der erforderlichen Mindesteigenleistung. Im Einzelfall werden mehr erbrachte Stunden auf schriftlichen Antrag vergütet.

3.4. Baustein für die Grundinstandsetzung der Tennisplätze:
FĂĽr Neu-Mitglieder im Eintritts- und den beiden Folgejahren. Fälligkeit Anfang September des jeweiligen Jahres.

3.5. Statuswechsel fördernder und ruhender Mitglieder

Der Übertritt vom Status des fördernden oder ruhenden Mitglieds zum Status des Mitglieds mit Spielberechtigung setzt die Zahlung des Jahresbeitrags und der in dieser Zeit ausgesetzten Bausteine für die Grundinstandsetzung voraus.

4. Ermäßigung
Der Vorstand kann in besonderen Fällen von der Erhebung der Beiträge ganz oder teilweise absehen, wenn die Entrichtung für den Betroffenen eine unzumutbare Härte wäre.

5. Codekarte
Es kann eine Codekarte für die Türschließanlage des Clubhauses ausgeliehen werden gegen eine Pfandgebühr von € 20,00. Der Pfandbetrag wird bei Rückgabe der unbeschädigten Karte rückerstattet.

53343 Wachtberg, 02. Januar 2020

(zuletzt geändert durch Beschluss der 60.MV v.18.03.2019)

Der Vorstand