Sie möchten Mitglied bei uns werden?
Dann wählen Sie doch einfach die für Sie passende Mitgliedschaft aus, laden den Aufnahmeantrag herunter und bringen diesen einfach zu Ihrem ersten Training mit!
Unsere Aufnahme- und Beitragsordnung finden Sie ebenfalls hier auf dieser Seite. Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung.
Folgende Mitgliedschaften bieten wir an
Der Beitrag setzt sich zusammen aus:
250,- € Jahresgebühr
30,- € Eigenleistung
50,- € Verzehrbons
Der Beitrag setzt sich zusammen aus:
170,- € Jahresgebühr
30,- € Eigenleistung
50,- € Verzehrbons
Der Beitrag setzt sich zusammen aus:
99,- € Jahresgebühr
30,- € Eigenleistung
25,- € Verzehrbons
*Für C-und E-Mitglieder ohne Elternteil als Clubmitglied erhöht sich der Jahresbeitrag um 30,- €. Das dritte Kind (oder weitere) wird vom Jahresbeitrag freigestellt.
ACHTUNG: Jubiläumsrabatt 2024: 75 Euro!
Aufnahme- & Beitragsordnung
1. Aufnahme
Nach Eingang eines Aufnahmeantrages entscheidet der Vorstand über den Antrag. Dieser teilt dem Antragsteller die Entscheidung mit. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht; eine Ablehnung muss nicht begründet werden. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Vereinssatzung und die geltenden Ordnungen an. Das Mitglied verpflichtet sich am Lastschrift-/SEPA-Verfahren teilzunehmen. Der Vorstand kann eine Aufnahmesperre verhängen, wenn die Umstände dieses erfordern. Das für die Spielberechtigung vorgesehene farbliche Namensschild wird an der Magnettafel im Clubhaus angebracht. Für die Beitragsstruktur werden die Mitglieder wie folgt eingeteilt:
1.1 Ordentliche Mitglieder:
A – Ledige und Erstmitglieder einer Familie über 18 Jahre, soweit sie nicht in Ausbildung sind,
B – Mitglieder einer Familie oder einer Lebensgemeinschaft (schriftliche Erklärung beider Partner erforderlich) über 18 Jahre, soweit sie mit dem A-Mitglied in häuslicher Gemeinschaft leben,
C – in Ausbildung befindliche Mitglieder über 18 Jahre (Studenten, Schüler, Auszubildende, Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst) bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres,
F – Ehrenmitglieder (beitragsfrei)
S – Schnuppermitglieder, einmalige auf das Eintrittsjahr befristete Mitgliedschaft für über 18-Jährige
Bei Einteilung der Altersgruppen zählt jeweils das Lebensalter, das im Beitragsjahr erreicht wird.
1.2 Außerordentliche Mitglieder:
D – fördernde Mitglieder,
E – Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr,
P – ruhende Mitglieder.
2. Zahlungsweise
Alle Beiträge und Gebühren werden als Jahresbeiträge per Lastschrift-/SEPA-Verfahren erhoben. Bei Eintritt bis 30.Juni wird der volle Mitgliedbeitrag erhoben, danach die Hälfte. Der Jahresbeitrag wird im März abgebucht, er ist spätestens bis zum 31.März des Jahres fällig. In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand hiervon Ausnahmen zulassen.
Bei Nichteinlösung z.B. wegen falscher / nicht aktualisierter Kontonummer / Bankverbindung durch das Mitglied gehen die damit verbundenen Bankgebühren zu Lasten des Mitglieds.
3. Gebühren- und Beitragsordnung
Spielberechtigt A – E; Nicht Spielberechtigt D und P
Mitgliedsstatus | A | B | C | E | S | D | P |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Jahresgebühr3.1 | 250 | 170 | 99* | 65* | 150 | 60 | 30 |
Verzehrbons 3.2 | 50 | 50 | 25 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Eigenleistung 3.3 | 30 | 30 | 30 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Gesamt | 330 | 250 | 154 | 65 | 150 | 60 | 30 |
Umlage Neumitglieder (siehe auch 3.4) und Baustein Grundinstandsetzung | 80 | 40 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
*Für C- und E-Mitglieder ohne Elternteil als Clubmitglied erhöht sich der Jahresbeitrag um € 30,00. Das dritte Kind (oder weitere) wird vom Jahresbeitrag freigestellt.
Gästekarte
Pro Spieleinheit (Einzel 1 Stunde/Doppel 1,5 Stunden) für Erwachsene € 10,00
und für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Auszubildende und Studenten bis zur Vollendung des 27.Lebensjahres € 5,00. Gäste verpflichten sich zur Einhaltung der Platz- und Spielordnung.
3.1. Schnuppermitglieder
Die Schnuppermitgliedschaft kann nur einmalig von Erstmitgliedern für die Dauer einer Saison erworben werden. Die Mitgliedschaft endet automatisch am 31.12. des Jahres. Schnuppermitglieder haben bei Mitgliederversammlungen kein Stimmrecht.
3.2. Verzehrbons:
Die Pauschalzahlung wird auf einer personenbezogenen Karteikarte gutgeschrieben.
Der Verzehr wird individuell vom Clubhauspächter abgeschrieben und – um Missverständnisse zu vermeiden – vom Mitglied abgezeichnet. Die Karteikarte ist für die Zeit der Clubhausbewirtschaftung (voraussichtlich 15.April bis 15.Oktober) gültig. Sie verliert mit Clubhausschließung, spätestens am 15.Oktober des Jahres ihre Gültigkeit, nicht verbrauchte Guthaben sind verloren.
Im Jahr des Eintritts wird die Pauschalzahlung für Verzehr bei Eintritt bis 30. Juni eines Jahres voll, danach hälftig berechnet.
3.3. Instandhaltung: Zur Abdeckung anfallender Kosten zur Erhaltung der Clubanlage.
Die geleistete Zahlung wandelt sich um in ein zinsloses Darlehen, wenn das Mitglied eine jährliche Eigenleistung von mindestens 3 Stunden erbracht hat. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt nach Ableistung der erforderlichen Mindesteigenleistung. Im Einzelfall werden mehr erbrachte Stunden auf schriftlichen Antrag vergütet.
3.4. Baustein für die Grundinstandsetzung der Tennisplätze:
Für Neu-Mitglieder im Eintritts- und den beiden Folgejahren. Fälligkeit Anfang September des jeweiligen Jahres.
3.5. Statuswechsel fördernder und ruhender Mitglieder
Der Übertritt vom Status des fördernden oder ruhenden Mitglieds zum Status des Mitglieds mit Spielberechtigung setzt die Zahlung des Jahresbeitrags und der in dieser Zeit ausgesetzten Bausteine für die Grundinstandsetzung voraus.
4. Ermäßigung
Der Vorstand kann in besonderen Fällen von der Erhebung der Beiträge ganz oder teilweise absehen, wenn die Entrichtung für den Betroffenen eine unzumutbare Härte wäre.
5. Codekarte
Es kann eine Codekarte für die Türschließanlage des Clubhauses ausgeliehen werden gegen eine Pfandgebühr von € 20,00. Der Pfandbetrag wird bei Rückgabe der unbeschädigten Karte rückerstattet.
(Vorliegende Version zuletzt geändert durch Beschluss der 64.MV v. 21.03.2023)
Der Vorstand